Rechtstreit legt Sony’s Blockade um Crossplay offen. Wirtschaftliche Nachteile befürchtet…

Autor des Artikels: Steven Wilcken

Crossplay ist schon seit der PlayStation 3 ein Thema zwischen den Konsolen. Gerne hätten Spieler mit besitzern anderer Plattformen wie PC, Xbox, Switch und co gemeinsam gespielt. Doch aus niemals offiziell angekündigten Gründen kamen entsprechende Crossplay Projekte niemals zustande.

Dokumente legen nun jedoch offen, dass Sony mit seiner PlayStation Sparte wohl einen großen Anteil daran hatte, dass entsprechende Versuche durch Entwickler immer wieder im Keim erstickt wurden.

So läuft derzeit ein Rechtsstreit zwischen Epic Games und Apple, in dessen Verhandlungen auch Dokumente zu Tage kamen, aus denen hervorgeht, wie dominant sich Sony gegen mögliche Crossplay Ansetze zu wehr setzte. Vor allem dann wenn andere Konsolenanbieter ins Spiel gebracht wurden.

Sony hatte angst das die PlayStation Sparte durch diese Öffnung wirtschaftliche Nachteile erleiden würde. Epic jedoch hielt dagegen, zeigte sich selbstbewusst und lehnte sich mit Ankündigungen und tricksereien ziemlich aus dem Fenster. Immerhin handelte es sich bei Fortnite um eines der erfolgreichsten Spiele auf PlayStation. Aber auch offizielle Kooperations Angebote wie das einfügen von PlayStation exklusiven Charakteren oder besonderere Brandungen durch PlayStation lehnte Sony ab.

Nun hat Sony ein System entwickelt, bei dem Anbieter Lizenzgebühren an Sony abführen müssen, wenn PlayStation Spieler eine Differenz zwischen Gesammtsumme des Umsatzes und des Prozentualen Anteils des Gameplays auf einer Plattform verursachen. Finden Beispielsweise 60 Prozent des Umsates auf PlayStation statt, jedoch 95 des gesamten Umsatzes – gibt es einen großen prozentualen Unterschied. Lizenzgebühren werden zum Ausgleich fällig – anders wenn sich beide Prozentzahlen etwa die Wage halten.

Aber auch das scheint für einige Entwickler keine Hürde. Im Fall von Fortnite auch lohnenswert – immerhin soll die PS4 für 46,8 Prozent des Umsatzes verantwortlich sein.