Vorbestellungen nur noch möglich, wenn ein Lieferzeitraum genannt werden kann.

Autor des Artikels: Steven Wilcken

Im Oberlandesgericht München gab es ein spannendes Urteil, denn jemand hatte gegen Mediamarkt geklagt. Das Problem – das Samsung Galaxy S6, dass mit Floskeln wie „bald verfügbar“ und so weiter beworben wurde. Das Problem – es gab kein Liefertermin und dennoch nahm der Händler Vorbestellungen entgegen. Der Käufer hatte sich geärgert, da er eine große Zahlung vorgenommen hatte und seine Ware ewig auf sich Warten lies.

Nun folgte ein Urteil, dass solche unbestimmten Liefertermine nicht mehr genutzt werden dürfen. Händler müssen klare Lieferzeiträume definieren, wenn Sie Vorbestellungen entgegen nehmen. Das bedeutet auch für Spielepublisher, dass Sie ihre Spiele nur noch zur Vorbestellung freigeben dürfen, wenn diese ein klares Releasedatum besitzen.