PlayStation Store: Verbraucherzentrale NRW mahnt Sony wegen rechtswidriger AGB ab.

Autor des Artikels: Steven Wilcken

Sony bekommt es aktuell mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zu tun. DIE Verbraucherzentrale bemängelt, dass Sony sittenwidrige AGB Klauseln an seine Kunden kommuniziert. Doch worum geht es genau?

Zum einen sei es rechtwidrig, dass Guthaben im PlayStation Store nach 24 Monaten verbraucht werden muss. Guthaben müssen nach deutschen Gesetz dauerhaft verfügbar gehalten werden.

Darüber hinaus wird die Darstellung des Widerufsrechts beim Kauf Digitaler Inhalte bemängelt. So fehlt der Hinweis, dass Kunden ausdrücklich zustimmen müssen, dass sie auf ihr Widerufsrecht verzichten, sobald sie den Download starten.

Sony wurde nun aufgefordert diese Dinge zu ändern. Sollte man innerhalb der gesetzten Frist nicht nachkommen, wird man den Weg vor Gericht einschlagen.